Das DAP oder „Delivered at Place“ Incoterm ersetzt das inzwischen veraltete DDU Incoterm oder Delivery Duty Unpaid, das in der vorherigen Incoterms-Fassung, Incoterms 2000, enthalten war. DAP Incoterm bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Käufer am vom Käufer gewählten Ort bereitstellen muss. Der Verkäufer ist jedoch nicht verantwortlich für die Entladung der Ware vom Frachtführer am Bestimmungsort oder für etwaige Zollkosten, Gebühren oder Steuern, die eventuell während der Lieferung anfallen.
Der Käufer trägt daher alle Risiken, die mit der Abwicklung der Zollabfertigung der einzuführenden Waren verbunden sind, sowie alle Zölle, Steuern und sonstigen Abgaben, die in dieser Phase anfallen können.
DAP Incoterm ist vielseitig einsetzbar, da er unabhängig vom Transportmittel angewendet werden kann.
Exportieren im Rahmen des DAP Incoterm bedeutet, die Verantwortung für praktisch alles im Bestimmungsland zu übernehmen. Bevor Sie sich als Ausführer für das DAP Incoterm entscheiden, vergewissern Sie sich, dass das Bestimmungsland sicher ist und Ihnen vertraut ist oder dass Ihr Spediteur dort einen Beauftragten hat.
Das DAP Incoterm kann für den Ausführer höhere Risiken bedeuten. Da der Ausführer jedoch für die meisten Prozesse und Kosten verantwortlich ist, kann er durch direkte Verhandlungen mit der Reederei oder dem Spediteur wettbewerbsfähigere Preise für den Einkauf der Waren und den Seefrachttransport erzielen.
Als Käufer gibt Ihnen der DAP Incoterm nicht viel Kontrolle über die Seefracht und ist möglicherweise nicht der wettbewerbsfähigste Incoterm für Sie.
Ein Vorteil des Einkaufs unter dem DAP Incoterm ist, dass er für den Einführer kaum Verantwortung und Risiken mit sich bringt.
Wenn Sie immer noch nicht sicher sind, ob DAP Incoterm die passende Lösung für Ihren Import oder Export ist, dann wenden Sie sich an uns. Unsere Import- und Exportbeauftragte helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Incoterm für Ihre Schifftransport-Bedürfnisse.